Mein Warenkorb

Mieten AGB

§ 1 Allgemein

a) Der „Mieter“ ist Kunde von der WaterRower und NOHrD GmbH. WaterRower und NOHrD ist eine eigenständige GmbH mit Anschrift: WaterRower und NOHrD GmbH, Kinderspitalgasse 13/4, A-1090 Wien (nachstehend „WR + NOHrD“ genannt). Der Mietvertrag gilt zwischen diesen beiden Parteien.

b) WR + NOHrD vermietet und der Mieter mietet während der Laufzeit dieses Vertrages ein Sport-Gerät von WR + NOHrD. Der Mieter zahlt die Mietkosten unter den nachstehenden Voraussetzungen. Nach Ablauf der Miete gibt der Mieter das/die Geräte an WR + NOHrD zurück.

c) Der Mieter kann das Mietgerät nach Ablauf der Miete erwerben. Die schon bezahlte Miete wird bei einem Kauf nicht komplett angerechnet. Der Kaufpreis des Gerätes wird nach dem unter www.waterrower.at aufgeführten „MuK Programm“ berechnet.

§ 2 Eigentum der Geräte und Standort

a) Alle vermieteten Geräte von WR + NOHrD bleiben während der Laufzeit des Mietver-trages im Eigentum von WR + NOHrD. Der Mieter darf die Aufschriften, Seriennummern oder andere fest angebrachte Aufkleber vom Gerät nicht entfernen. Der Mieter darf während der Mietzeit niemals den Eindruck an Dritte erwecken, Eigentümer des Gerätes zu sein oder das Gerät verpfänden.

b) Der Mieter darf das/die Mietgerät/e nicht weitervermieten oder einer dritten Partei ausleihen, außer WR + NOHrD gibt ihm hierzu eine schriftliche Erlaubnis. Der Mieter darf das/die Gerät/e nicht ohne schriftliche Zustimmung von WR + NOHrD für kommerzielle Zwecke einsetzen.

c) Das/die gemietete/n Gerät/e verbleibt/ verbleiben während der Laufzeit an der im Mietvertrag vereinbarten Adresse. Der Mieter informiert WR + NOHrD umgehend im Falle eines Umzugs.

§ 3 Zahlungskonditionen

a) Die im Internet (www.waterrower.at) aufgeführten Preise sowie die im Mietvertrag vereinbarten Preise sind maximal 12 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Zeit hat WR + NOHrD das Recht, die Mietpreise zu erhöhen mit maximal 1% über der vom statistischen Bundesamt offiziell festgelegten Inflationsrate. Im Falle einer Mietpreiserhöhung wird der Mieter einen Monat vor Erhöhung der Preise schriftlich informiert.

b) Alle Mieten werden einmal pro Monat im Voraus bezahlt bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Gerätes. WR + NOHrD hat das Recht, 2% Zinsen pro Monat für nicht bezahlte oder überfällige Mieten zu berechnen.

c) Der Mieter autorisiert WR + NOHrD, die monatlichen Mieten von der im Mietvertrag eingetragenen Kreditkarte des Mieters abzuziehen oder per SEPA Basis Lastschriftverfahren vom Konto abzubuchen. WR + NOHrD hat das Recht, im Falle, dass der Mieter eine Rückgabe des/r Geräte/s nach Ablauf des Mietvertrages versäumt, oder im Falle, dass das/die Gerät/e in einem deutlich schlechteren Zustand als üblich zurückgegeben wird/werden, die volle Summe des Schadens der Kreditkarte des Mieters zu belasten. Nicht berücksichtigt werden übliche Gebrauchs- und Verbrauchsspuren, die bei der Benutzung des/der Gerätes/e entstehen.

d) Sind Mietbeträge ausstehend oder überfällig oder verstößt der Mieter gegen diese Vereinbarung, hat WR + NOHrD das Recht, den Mietvertrag schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zu beenden und alle Schritte einzuleiten, die zur Rückholung des/der Gerätes/e führen. Der Mieter bestätigt, WR + NOHrD dabei zu unterstützen. Der Mieter trägt alle entstandenen Kosten inklusiv entstandener Rechts- und Beratungskosten sowie Zinsen zwischen der Zeit der Beendigung des Mietervertrages und der erfolgreichen Rückholung des/der Geräte/s.

e) Anschriftsänderungen, Kreditkartenänderungen oder Kontoänderungen sind WR + NOHrD unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, so hat der Mieter die Pflicht entstandene Kosten (Aufwendungen für Einwohnermelde-anfragen, Bankrücklastkosten, Mahnungen etc.) zu übernehmen.

f) Bei Übernahme des Gerätes durch den Kunden werden Euro 19,- Administrationskosten fällig. Diese werden üblicherweise mit der Erstattung des Pfandes verrechnet.

g) Bei Beendigung des Mietvertages und Abholung des Gerätes durch uns werden Euro 59,- Administrationskosten berechnet.

§ 4 Pfand

a) WR + NOHrD berechnet ein Produktpfand in Höhe von 100,00 EUR pro WaterRower und pro NOHrD WaterGrinder. WR + NOHrD behält dieses Pfand bis zum Ende der Mietlaufzeit und schreibt dieses dem Mieter nach Rückgabe wieder gut, im Falle, dass das Gerät im gleichen Zustand zurückgekommen ist, wie es von WR + NOHrD an den Mieter zu Beginn der Mietzeit geliefert wurde. Ausgenommen hiervon sind übliche Verbrauchs- und Gebrauchsspuren. Sollten zum Zeitpunkt der Rückgabe noch Mieten nicht bezahlt sein oder andere Beträge offen stehen, hat WR + NOHrD das Recht, diese mit dem Pfand zu verrechnen. Der Mieter hat keinen Zinsanspruch auf die Pfandhinterlegung.

§ 5 Reparaturen

a) Der Mieter trägt die Reparaturkosten für jegliche Beschädigungen (hiervon ausgenommen sind die üblichen Verbrauchs- und Gebrauchsspuren) des/der Geräte/s und der Verpackung, die während der Laufzeit des Mietvertrages und durch die Benutzung des Gerätes durch den Mieter verursacht wurden. Der Mieter trägt zudem die Kosten im Falle, dass das Gerät während des Rücktransports aufgrund unsachgemäßer Verpackung beschädigt wird. Der Mieter muss sich an die von WR + NOHrD vorgegebenen Verpackungsanweisungen halten.

b) WR + NOHrD empfiehlt dem Mieter, das Gerät gegen Unfallbeschädigungen oder Diebstahl zu versichern, da der Mieter für diese Fälle haftet.

§ 6 Betriebsstörung der Geräte

a) Der Mieter ist verpflichtet, WR + NOHrD umgehend zu informieren, im Falle, dass das/die Gerät/e nicht einwandfrei funktioniert/en oder beschädigt ist/sind. Der Mieter darf keine Reparaturarbeiten am/an den Gerät/en durchführen, ohne vorher eine schriftliche Bestätigung von WR + NOHrD bekommen zu haben. WR + NOHrD stellt sicher, im Falle einer Betriebsunterbrechung des/r Geräte/s (das/die Gerät/e können nicht verwendet werden) innerhalb eines praktikablen Zeitraums das/die Gerät/e zu ersetzen. Dies gilt nur im Falle, dass eine einfache Reparatur vor Ort nicht möglich ist. Dies gilt sofern das/die Gerät/e nicht zweckentfremdet oder für Zwecke in Einsatz gebracht wurde/n, für welche es/sie nicht entwickelt ist/sind.

§ 7 Abtretung des Mietvertrages

a) WR + NOHrD ist berechtigt, den Mietvertrag in Teilen oder gesamt durch schriftliche Mitteilung an den Mieter an eine dritte Partei zu übertragen.

§ 8 Beendigung des Vertragsverhältnisses

a) Das Vertragsverhältnis endet durch schriftliche Mitteilung des Mieters an WR + NOHrD. Das Vertragsverhältnis besteht minimal 3 Monate nach Anlieferung des/der Geräte/s beim Mieter. Wird der Vertrag durch den Mieter nicht gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis nach den ersten drei Monaten automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Die Kündigungsfrist zur Beendigung des Mietvertrages beträgt mindestens vier Wochen zum Monatsende und muss vom Mieter schriftlich an WR + NOHrD erfolgen.

b) Zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung muss der Mieter sich an die Abholungsanweisungen, welche zu dem Zeitpunkt aktuell sind, halten. Das Vertragsverhältnis endet automatisch im Falle, dass der Mieter Konkurs anmeldet, eine eidesstattliche Versicherung ablegt oder aus anderen Gründen zahlungsunfähig ist.

§ 9 Richtlinie zur Abholung des/der Geräte/s

a) Der Kunde muss sich an die Abholungsrichtlinien, welche WR + NOHrD vorgegeben hat, halten. Die Kosten, die in Verbindung mit der Abholung des/der Geräte/s entstehen und im Mietvertrag festgeschrieben sind, können maximal mit 1% über der vom statistischen Bundesamt offiziell festgelegten Inflationsrate alle 12 Monate erhöht werden.

§ 10 Haftung

a) WR + NOHrD haftet nicht für entstandene Personenschäden, welche während der Laufzeit des Mietvertrages entstehen. Dies gilt auch für Personen und andere Lebewesen, die während der Laufzeit das/die Gerät/e benutzen oder mit dem/den Gerät/en in Verbindung stehen. Dem Mieter wird empfohlen, vor Nutzung des/der Geräte/s den Hausarzt aufzusuchen.

b) Der Mieter ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abgeschlossen zu haben (privat oder gesetzlich), welche Verletzungen oder Tod durch die Nutzung des Gerätes ausreichend abdeckt.

c) Bevor das/die Gerät/e vom Mieter zum Training eingesetzt wird/werden, muss der Mieter sicherstellen, dass alle Nutzer des/r Geräte/s ausführlich über den sicheren Gebrauch instruiert wurden, so wie es im mitgelieferten Gebrauchshandbuch des Gerätes detailliert umschrieben steht.

§ 11 Gewährleistung bei Kauf des / der Mietgeräte/s

a) Entscheidet sich der Mieter, das/die Miet-geräte nach Vorgaben des MuK Programmes zu erwerben, haftet WR + NOHrD für 1 Jahr nach Abschluss des Kaufvertrages (Rechnungsdatum) für auftretende Mängel anhand der gesetzlichen Gewährleistungsvorgaben für Gebrauchtgeräte. Als Gewährleistung kann der Kunde zunächst nur Nachbesserungen verlangen. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, ist WR + NOHrD berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung und/oder Ersatzteillieferung zu beseitigen. Der Kunde muss bei der Schadensmeldung die Seriennummer des/der Geräte/s mitteilen. Nach Erhalt des Ersatzteiles muss das defekte Teil an WR + NOHrD zurückgesandt werden, sonst wird das Garantieteil in Rechnung gestellt.

b) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung ist der Kunde berechtigt, Minderung des Preises zu verlangen.

c) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, wie zum Beispiel Schäden, die ausschließlich beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung der Ware entstanden sind.

d) Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn der Kunde die Mängel nicht binnen zwei Wochen meldet.

§12 Retention, Pfändung, Arrest und Konkurs

Der Mieter ist verpflichtet, eine allfällige Retention, Pfändung oder Verarrestierung des Mietobjektes oder eine allfällige Konkurseröffnung über ihn umgehend an WaterRower zu melden und das zuständige Betreibungsamt bzw. Konkursamt auf das Eigentum der Vermieterin am Mietobjekt hinzuweisen. Der Vermieter ist in diesen Fällen berechtigt, für die Rückgabe des Gerätes und ausstehende bzw. noch anfallende Mietzinsen Sicherheit zu verlangen.

§ 13 Sonstige Bestimmungen

a) Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Mietvertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.

§ 14 Datenschutz

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z. B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehandelt. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden minimal für die Dauer des Mietverhältnisses bei uns gespeichert. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung vor Abschluss und während des Mietverhältnisses Adressdaten an andere Unternehmen z.B. KS­V 1870 Hol­ding AG weitergeben. Wir halten uns vor, Neuentwicklungen und Änderungen im Mietprogramm oder am Produkt selbst, den Mietern mitzuteilen.

§ 15 Gerichtstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das für den Sitz von WR + NOHrD zuständige Gericht.

KSV 1870 Klausel zu Dienstleistungsanträgen

Der Mieter willigt hiermit ein, dass WR + NOHrD der KS­V 1870 Hol­ding AG, Wagenseilgasse 7, A-1120 Wien Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses Dienstleistungsvertrages übermittelt und Auskünfte über den Mieter von der KSV 1870 erhält. Unabhängig davon wird WR + NOHrD der KSV 1870 auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die KSV 1870 speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im europäischen Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der KSV 1870 sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die KS­V 1870 Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die KSV 1870 stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die KSV 1870 Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die KS­V 1870 ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Sollten Sie eine Selbstauskkunft wünschen, senden Sie einen Brief inklusive eines Identitätsnachweises (Kopie Ihres amtlichen Ausweises) und Angabe einer Zustelladresse an KSV 1870 Hol­ding AG: Wagenseilgasse 7, A-1120 Wien.